Die Qualitätsberichte der Glantal-Klinik Meisenheim
Vor dem Hintergrund der gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen gewinnt das Qualitätsmanagement im Krankenhaus eine zentrale Bedeutung was u.a. dadurch erkennbar wird, dass die Implementierung eines Qualitätsmanagements in den Krankenhäusern durch § 137 Sozialgesetzbuch V vorgeschrieben wird. Erstmalig sind Sanktionen für Krankenhäuser vorgesehen, die ihre Verpflichtung zur Qualitätssicherung nicht einhalten.
Die beabsichtigten Neuerungen beinhalten ebenso eine regelmäßige, strukturierte Berichterstattung über die Erfolge in der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems.
Der Herausforderung einer kontinuierlich, verbesserten Patientenversorgung will sich die Glantal-Klinik Meisenheim stellen. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems trägt dazu bei, die Position der Einrichtungen im Wettbewerb zu stärken.
Mit großem Aufwand betreibt die Glantal-Klinik Meisenheim die Einführung seines Qualitätsmanagementsystems, was sich in der Anzahl von Qualitätszirkeln, Projektgruppen und Optimierungsworkshops widerspiegelt.
Neben der Arbeit der Qualitätskommission, eines Referates für Qualitätsmanagement und den Qualitätsmanagementbeauftragten der Glantal-Klinik Meisenheim beschäftigen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Umsetzung.
Um weiteres Optimierungspotenzial aufzuzeigen, führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glantal-Klinik Meisenheim, im Jahr 2004 eine erste Selbstbewertung nach KTQ durch. Die Analyse der gewonnenen Daten wird helfen, den eingeschlagenen Weg der kontinuierlichen Verbesserung weiter zu verfolgen.
Die vorliegenden Qualitätsberichte sollen einen Überblick über das Leistungsspektrum der Glantal-Klinik Meisenheim vermitteln und Transparenz über die Qualitätsentwicklung verschaffen.
Der Qualitätsbericht orientiert sich an der Vereinbarung der Spitzenverbände im deutschen Gesundheitswesen zur Umsetzung des strukturierten Qualitätsberichts nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V und wendet sich an Patienten, Angehörige, niedergelassene Ärzte und die breite Öffentlichkeit.
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